AGB / WIDERRUFSBELEHRUNG / DATENSCHUTZ

bixx® Sun and Beauty München
Ottobrunner Str. 144, 81737 München
Telefon: 089 6375681
Inhaber Diplom-Betriebswirt (FH) Hans Dögerl

1. Mitgliedschaft und Nutzung

1.1. Das umseitig näher bezeichnete Sonnenstudio führt einen SunClub. Das Studio ist berechtigt, die Verwaltung des Clubs inklusive des Einzugs der Mitgliedsbeiträge auf die PCA Professional Card Administration GmbH mit Sitz in Hamburg oder einen anderen Dienstleister, zu übergeben und abzutreten, sofern hierdurch dem Clubmitglied im Rahmen der normalen Vertragsabwicklung keine zusätzlichen Kosten entstehen; diese Einschränkung gilt nicht bei eventuellen, durch das Mitglied verursachten Leistungsstörungen.

1.2. Mit Annahme der Mitgliedschaft im SunClub ist das Mitglied berechtigt, im umseitigen Studio gemäß dem ausgewählten Tarif bis zu max. 2 x wöchentlich (siehe auch 1.3) ein Bräunungsgerät der eigenen Wahl aus dem angebotenen Sortiment des Studios zu nutzen. Die maximale Besonnungsdauer ist jedoch nur möglich, wenn das Gerät und dessen herstellerseits programmierte maximale Besonnungszeit dies zulassen. Sonstige Angebote (wie z.B. kosmetische Geräteanwendungen), auf deren Nutzung das Mitglied Anspruch hat, sind umseitig unter der Rubrik „Vertragsdauer/Beitrag/Nutzungszeiten“ hinsichtlich ihrer Art, des Preises, der möglichen Nutzungsfrequenz pro Monat und eventuell zu beachtender Pausenzeiten zwischen einzelnen Anwendungen definiert. Das Studio ist berechtigt, Mitgliedsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.3. Im Eigeninteresse verpflichtet sich das Mitglied, den Empfehlungen des fachlich geschulten Studiopersonals hinsichtlich der Nutzungsdauer und -häufigkeit der Solarien Folge zu leisten. Grundlage der Empfehlungen ist die anzunehmende individuelle Hautverträglichkeit des Mitglieds und gesetzliche Vorschriften nach der UVSV (UV-Schutz-Verordnung). Im Falle übermäßigem Sonnens kann das Sonnenstudio eine Ermahnung mit konkreter Bräunungsempfehlung aussprechen. Sollte das Mitglied dieser Empfehlung nicht Folge leisten, kann die Nutzung für 14 Tage gesperrt werden, ohne dass ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich besteht.

1.4. Die Gerätenutzung erfolgt während der üblichen, im Studio aushängenden Öffnungszeiten des Studios und richtet sich ansonsten tageszeitlich nach dem vom Mitglied gewählten Tarif.

1.5. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Bräunungsgerätes. Das Studio ist in der Wahl des Sortimentes der angebotenen Geräte frei und kann dieses nach eigenem Ermessen jederzeit ändern. Wartezeiten aufgrund belegter Geräte, Beratungen oder Behandlungen, die dem üblichen Betrieb des Studios entsprechen, sind vom Mitglied zu akzeptieren. Aus wichtigen Gründen, z.B. Reparatur oder Wartung, kann das Studio einzelne Geräte für die Benutzung sperren. Die Sperrung einzelner Geräte berechtigt nicht zur Reduzierung des Mitgliedsbeitrages. Sollten mehr als drei Geräte für mehr als 21 Tage nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, so verlängert sich der Mitgliedsvertrag ohne Kosten für das Mitglied um die Anzahl der Tage, die die Frist von 21 Tagen überschreitet.

2. Personenbezogene Mitgliedschaft / Mitgliedskarte

2.1. Jedes Mitglied erhält eine Club-Mitgliedskarte. Die Karte ist weder übertragbar noch veräußerbar und gilt ausschließlich für das Mitglied persönlich. Die Karte darf Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden. Sollte die Karte trotz sorgfältiger Verwahrung abhandenkommen, so wird das Mitglied das Studio über den Verlust unverzüglich informieren, damit eine Sperrung der Karte veranlasst werden kann.

2.2. Sofern nach dem Abhandenkommen der Mitgliedskarte dem Mitglied eine neue Karte ausgestellt und überlassen wird, werden die damit verbunden Kosten von 10,00 Euro dem Mitglied per Lastschrift vom umseitig genannten Konto belastet. Ohne Vorlage der Clubkarte ist dem Mitglied eine Besonnung nicht gestattet.

3. Identifikation des Mitglieds

3.1. Bei Antragsstellung identifiziert sich das Mitglied durch den Personalausweis. Die Richtigkeit der Bankverbindung wird ggf. durch EC- oder Bank-Kundenkarte belegt.

3.2. Zur fortlaufenden Identifikation des Sonnenstudios wird von jedem Mitglied ein Foto oder Fingerprint erstellt, das bzw. der vom Sonnenstudio elektronisch abgespeichert wird und zur Identitätskontrolle durch das Studiopersonal dient.

3.3. Das Mitglied ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Angaben des Mitglieds aus dem umseitigem Aufnahmeantrag sowie die die Vertragsdurchführung betreffenden Daten von dem Sonnenstudio der mit der Verwaltung beauftragten PCA Professional Card Administration GmbH mit Sitz in Hamburg oder einen anderen Dienstleister zur Verwaltung der Mitgliedschaft und des Vertrages (einschließlich der Forderungseinziehung) zur Verfügung gestellt werden und von der PCA / dem Dienstleister hierzu gespeichert und verwendet werden. Die Daten werden vom Studio bzw. der mit der Verwaltung beauftragten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Personenbezogene Daten, wie zum Beispiel die Daten der Solarnutzung, werden gelöscht, sobald sie zur Vertragsdurchführung einschließlich des Forderungseinzugs nicht mehr erforderlich sind und soweit der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

4. Zahlung und Fälligkeit der Beiträge

4.1. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt monatlich im Voraus per Lastschriftverfahren. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 1. oder 15., je nach umseitiger Wahl des Beginns der Mitgliedschaft, im Voraus datumsmäßig fällig. Das Mitglied erhält eine Vorabinformation zum ersten Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin. Belastet wird in jedem Fall das vom Mitglied umseitig angegebene Konto. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus dem in dem Aufnahmeantrag vom Mitglied gewählten Tarif.

4.2. Bei Rücklastschriften, die das Mitglied zu verantworten hat, besteht ein Anspruch auf Ersatz der hierfür angefallenen Bankgebühren und administrativen Aufwendungen.

4.3. Für Mahnungen, die das Studio oder dessen Verwaltung aufgrund eines Rückstandes verschickt, werden dem Mitglied 4,00 Euro Gebühren belastet.

4.4. Gerät das Mitglied mit der Zahlung seines monatlichen Mitgliedsbeitrages in Rückstand, so ist das Studio berechtigt, die Karte des Mitglieds bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu sperren, ohne dass hierdurch die Mitgliedschaft und / oder die Beitragsverpflichtung endet oder unterbrochen wird.

4.5. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Rückstand und wird der Rückstand trotz Mahnung nicht ausgeglichen, so ist das Studio oder dessen Verwaltung berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Recht zur Vertragskündigung durch das Studio oder dessen Verwaltung besteht auch, wenn das Mitglied seinen Abbuchungsauftrag zur Durchführung des Lastschrifteinzugsverfahrens ohne dem Studio zurechenbaren Anlass widerruft. Im Falle einer Kündigung wegen Zahlungsrückstandes oder Widerruf der Lastschrifteinzugsermächtigung steht dem Studio ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträgen zu, die bis zum nächstmöglichen, ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären. Der Anspruch ist mit Zugang der Kündigung zur Zahlung fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio tatsächlich ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Dem Studio bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

4.6. Die zu Beginn der Mitgliedschaft vom Mitglied zu entrichtende Verwaltungsgebühr von 12,50 Euro wird mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen. Nachfolgende Belastungen der jährlich fälligen Verwaltungsgebühr erfolgen alle 12 Monate.

4.7. Nach Ablauf eines Jahres, ab Beginn der Mitgliedschaft, ist das Studio zu einer Preisanpassung der Mitgliedsbeiträge berechtigt. Die Preisänderung hat das Studio dem Mitglied mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied hat mit einer Frist von einem Monat, ab Zugang der Preisänderungsmitteilung, das Recht zur Vertragskündigung. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer während der Vertragslaufzeit, darf dem Mitglied weiterbelastet werden, ohne dass sich hieraus für das Mitglied das Recht zur Vertragskündigung ergibt.

5. Vertragslaufzeit

5.1. Nach Ablauf der vom Mitglied gewählten Mindestlaufzeit des Vertrages, z.B. 12 oder 24 Monate, verlängert sich der Vertrag automatisch für unbestimmte Zeit, sofern er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Das auf unbestimmte Zeit verlängerte Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine Kündigung muss in Textform erfolgen. Die Kündigung kann vom Mitglied oder auch dem Studio veranlasst werden.

5.2. Während der Vertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Einen solchen zur Kündigung berechtigten Grund stellen u.a. dar, der Zahlungsrückstand des Mitglieds gemäß Ziffer 4.5., die Weitergabe der Clubkarte des Mitglieds an Dritte, eine Erhöhung der Preise gemäß Ziffer 4.7 und die Betriebseinstellung des Studios. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch das Mitglied, etwa wegen einer Preiserhöhung gem. Ziffer 4.7 oder wegen Betriebseinstellung des Studios, ist eine – auch anteilige – Rückvergütung der Verwaltungsgebühr und aller einmaligen Gebühren (Einrichtungsgebühren usw.) ausgeschlossen.

Alle dem Mitglied gewährten Beitragsnachlässe (Gratismonate, ausgewiesene Preisreduzierungen jeglicher Art) werden bei vorzeitiger Kündigung für das aktuelle Vertragsjahr nachberechnet und mit einer Schlussabrechnung abgebucht.

5.3. Im Fall der Kündigung verpflichtet sich das Mitglied zur Rückgabe der ihm überlassenen Clubkarte.

5.4. Sollte das Mitglied seinen Wohnort wechseln und aus dem Wohnungswechsel eine unzumutbare Entfernung zum Studio entstehen, hat das Mitglied das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Diese unzumutbare Entfernung wird erreicht, wenn der neue Wohnort des Mitgliedes um mehr als 30 km weiter entfernt vom Studio liegt als sein bisheriger Wohnort. Der Wohnortswechsel ist durch Vorlage einer behördlichen Ummeldebescheinigung nachzuweisen.

5.5. Bei Krankheit, beruflicher Veränderung usw. besteht kein Anspruch auf Entbindung aus diesem Vertrag. Bei schweren Erkrankungen und Härtefällen kann der Vertrag im Einverständnis mit dem Sonnenstudio für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Bei Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft bis zu 9 Monate ausgesetzt werden. Jede Aussetzung führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Vertragslaufzeit, so dass der ursprüngliche Umfang/Zeitrahmen der Beitragszahlung bestehen bleibt. Während Arbeitslosigkeit ist ein Wechsel in einen günstigeren Tarif möglich. In obigen Fällen bedarf es dazu eines Nachweises (z.B. durch ärztliches Attest/amtliche Bestätigung). Auf Wunsch des Mitgliedes kann die Mitgliedschaft pro voll bezahltem Vertragsjahr ohne Begründung einmalig bis zu einem Monat ausgesetzt werden. Dazu muss das Mitglied die Club-Karte im Studio abgeben. Diese Aussetzungszeiträume werden gesammelt nach vertraglichem Ablauf der Mitgliedschaft als Gratisnutzungszeitraum angefügt.

5.6. Das Sonnenstudio ist in der Wahl seines Standortes frei. Bei einer Standortverlegung von mehr als 8 km bis zu 12 km ist als Ausgleich für eine im Einzelfall dann vergrößerte Entfernung zur Wohnung des Kunden eine stufenweise anteilige Reduzierung des Beitrages möglich (10-20 %), womit das Mitglied auf eine vorzeitige Kündigung verzichtet. Nur im Falle einer eindeutig unzumutbaren Entfernung berechtigt es das Mitglied zu frühzeitigen Vertragskündigung.

5.7. In Falle einer Leistungsstörung, z.B. durch behördliche angeordnete Schließung, erhält das Mitglied für den betreffenden Zeitraum gratis eine entsprechende Kompensation in Form eines nicht auszahlbaren Wertgutscheines zu kostenfreien Verlängerung seiner Mitgliedschaft.

6. Datenänderung

Sollten sich beim Mitglied wesentliche persönliche Daten ändern, z.B. Wohnort, Name oder Bankverbindung, so ist das Mitglied verpflichtet, das Studio darüber umgehend zu informieren.

7. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. An Stelle der unwirksamen Vertragsteile vereinbaren die Parteien eine Lösung zu suchen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

AGB Stand 03.2022.